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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - „Ballzeit“ Simone Eibel - für Dienstleistungsverträge


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs-, Planungs-, und Organisationsarbeiten und ähnlicher Dienstleistungen
der „Ballzeit“, Inhaberin Simone Eibel, Weststraße 16, D-56237 Deesen, Telefon 0049 2626-1421999, Mobil 0049 1575-2688273,
E-Mail info@ballzeit.com,  im Folgenden „Ballzeit“ genannt 

 

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen „Ballzeit“ und seinem Auftraggeber für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, und Organisationsarbeiten sowie ähnlicher Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2.1 Entgegenstehende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung.

2. Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter von „Ballzeit“  im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl der Mitarbeiter sowie deren Austausch aus dringenden betrieblichen Gründen bleiben „Ballzeit“ vorbehalten.

3. Leistungsumfang
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung sowie der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

4. Zustandekommen des Vertrages
4.1 Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung, spätestens jedoch mit Aufnahme der Dienstleistungen beim Auftraggeber auf der Grundlage eines vorliegenden Angebots von „Ballzeit“, zustande.
2. „Ballzeit“ hält sich an sein Vertragsangebot vier Wochen gebunden, sofern es nicht ausdrücklich als freibleibend gekennzeichnet ist.

5. Besondere Pflichten von „Ballzeit“
„Ballzeit“ ist verpflichtet, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und Verordnungen zu beachten und seine Mitarbeiter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgeben zu lassen.

 

6. Haftung und Schadenersatz
„Ballzeit“ haftet für einfache Fahrlässigkeit seiner Organe und Mitarbeiter nur im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen haftet „Ballzeit“ bei Vertragspflichtverletzungen (aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder unerlaubter Handlung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, Körpers, der Gesundheit jedoch auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit.
3. Die Haftung von „Ballzeit“ für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

7. Leistungsverzögerungen
7.1 Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen sowie die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers berechtigen „Ballzeit“, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik und ähnliche Umstände, von denen „Ballzeit“ mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.
7.2 Kommt „Ballzeit“ mit der Erbringung seiner Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber, nachdem er schriftlich eine angemessene Frist gesetzt hat, den Vertrag kündigen. Hat „Ballzeit“ den Verzug nicht zu vertreten, ist die Geltendmachung eines Verzugsschadens ausgeschlossen.

8. Annahmeverzug
8.1 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm  obliegende Mitwirkung, so kann „Ballzeit“ für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung (exkl. Nebenkosten) verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
8.2 Unberührt bleiben die Ansprüche von „Ballzeit“ auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.

9. Vergütung
Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste von „Ballzeit“ ist die volle Vergütung (exkl. Nebenkosten) zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als „Ballzeit“ dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit frei gewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.

10. Honorare, Nebenkosten, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
10.1 Das Entgelt für die Dienste von „Ballzeit“ bzw. seiner Mitarbeiter ist nach den von „Ballzeit“ und seinen Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschl. Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare), soweit in besonderen Fällen nichts Abweichendes bestimmt wird.
10.2 Die Höhe der Honorarsätze basiert auf den bei Auftragserteilung gültigen Honorarverzeichnissen von „Ballzeit“.
10.3 Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Abweichende Fälligkeiten sind gesondert zu vereinbaren
10.4 Bei Zahlungsverzug hat „Ballzeit“ das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 Abs.1 BGB) zu verlangen, es sei denn, der Schaden ist nachweislich geringer. „Ballzeit“ ist berechtigt, einen tatsächlich höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
10.5 Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Reisekosten, Nebenkosten usw.) verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
10.6 Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit „Ballzeit“ beruht, nicht geltend machen.

11. Schlussbestimmungen
11.1 Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Sind Vorschriften der Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.
11.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen - „Ballzeit“ Simone Eibel – für  Hotel- und Gastaufnahmeverträge

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotel- und Beherbergungsverträge und ähnlicher Leistungen der „Ballzeit“,
Inhaberin Simone Eibel, Weststraße 16, D-56237 Deesen, Telefon 0049 2626-1421999, Mobil 0049 1575-2688273,
E-Mail info@ballzeit.com,  im Folgenden „Ballzeit“ genannt 

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Hotel- und Gastaufnahmeverträge, die mit Ballzeit“,  abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB- Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte  Bedingungen ersetzt werden. Dem Gast oder Auftraggeber werden bei Bedarf die AGB gesondert ausgehändigt.

2. Abschluss des Gastaufnahmevertrags

Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Übernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder -falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.

3. Reservierungen

Werden Apartments, Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann „Ballzeit“ ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Apartments / Zimmer verfügen. „Ballzeit“ ist berechtigt, reservierte Apartments / Zimmer am  Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

 

4. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind - soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind - mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten ist „Ballzeit“ in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt „Ballzeit“, alle weiteren und zukünftigen Buchungen fristlos und schadensersatzlos zu stornieren. Übersteigt der Rechnungsbetrag 250,00 Euro oder hält sich der Gast länger als 6 Tage im Apartment / Zimmer auf, so ist das „Ballzeit“  berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

5. Vorauszahlungen

„Ballzeit“ ist berechtigt, von einem Gast, der nicht vorreserviert hat, Vorauszahlungen in Höhe eines Übernachtungspreises bei Abschluss des Gastaufnahmevertrages zu verlangen. „Ballzeit“ kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzusetzen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen, und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

6. Stornierungen, Stornogebühren

In Fällen der Stornierungen von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von „Ballzeit“ angebotenen Leistungen, werden die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht angenommenen, seitens „Ballzeit“ aber angebotenen vertraglichen Leistungen (insbesondere für die Logis der Gäste, die Miete für gesondert gemietete Konferenz- und Funktionsräume und/oder die Bewirtung) zu nachstehenden Pauschalen durch „Ballzeit“ dem Gast berechnet: Stornierung zwischen einschl. 30. und einschl. 15. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 50 % der bestellten/reservierten Leistungen. Stornierung zwischen einschl. 14. und einschl. 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 65% der bestellten/reservierten Leistungen. Stornierung zwischen einschl. 7. und 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 80% der bestellten/reservierten Leistungen Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen oder Nichtinanspruchnahme der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 100% der bestellten/reservierten Leistung. Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer (insbes. bzw. Weitervermietung der Leistungen zum bestellten/reservierten Termin) seitens „Ballzeit“ erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen welche storniert wurden, beziehen oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

 

7. Besondere Pflichten von „Ballzeit“
„Ballzeit“ ist verpflichtet, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und Verordnungen zu beachten und seine Mitarbeiter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgeben zu lassen.

 

8. Haftung

8.1 Für die Haftung von „Ballzeit“ gelten die §§ 701-703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von „Ballzeit“, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

8.2 Die Haftung von „Ballzeit“ für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Sind Vorschriften der Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.
9.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.